Die Schande der Verwaltungen
Die Schande der Verwaltungen
Die Coronaverbrechen in den Behörden müssen aufgeklärt werden
Ein Beitrag von Dr. Jürgen Wächter
Es ist nicht nur die Politik, die in der Coronazeit die Menschenrechte verletzt und Menschen rechts- und sachwidrig schikaniert und drangsaliert hat. Schuld liegt gleichermaßen bei Behörden und Verwaltungen, die als willige Untertanen die politischen Anordnungen unreflektiert befolgt und in vielen Fällen noch durch eigenen Übereifer übertroffen haben.
Dabei muss man gar nicht die auf friedliche Demonstranten prügelnden Polizisten in Berlin und anderswo allein im Blick haben, sondern auch die in vielen, erst einmal scheinbar unbeteiligten Verwaltungen, geschahen Rechtsbrüche ungeheuren Ausmaßes. An erster Stelle standen dabei Gesundheits- und Ordnungsämter, die sich oft radikaler ausagierten als die Polizei. In einem ungeheuren Ausmaß kontrollierten sie die Menschen, ob diese Masken trugen, sich auf gesperrte Parkbänke setzten, oder Mindestabstände einhielten. Sie verteilten Bußgelder, zeigten Menschen an und schikanierten sie in vielfältiger Weise. Manche Personen, sich nun im Besitz der Macht fühlend, zeigten im Wahn ihr wahres Gesicht.
Besonders zwei juristische Prinzipien wurden völlig außeracht gelassen: das Ermessen und die Verhältnismäßigkeit. Statt überhaupt darüber zu befinden, ob eingeschritten werden sollte oder nicht (das sog. Entschließungsermessen), wurde generell eingeschritten. Ein Verhalten von Ordnungsbehörden, das juristisch Ermessensnichtgebrauch genannt wird und das rechtsfehlerhaft ist. Eine Behörde kann ordnungsrechtlich im Einzelfall einschreiten, muss es dann aber auch einzeln begründen. Das erfolgte in der Regel nicht und macht die meisten Anordnungen damit rechtswidrig. Die Stärke der Eingriffe erfolgte auch zumeist auf Maximalebene, was einen Verstoß gegen das sog. Auswahlermessen darstellt.
Die Verhältnismäßigkeit (hierbei ist u. a. zu prüfen ob eine Maßnahme erforderlich ist) wurde völlig über Bord geworfen. Verhältnismäßig waren die Maßnahmen i. d. R. alle nicht. Dabei ist auch zu prüfen, ob sie geeignet sind. Wir wissen, dass keine der Maßnahmen geeignet war, sei es Maskentragen, seien es Besuchsverbote oder was auch immer. Und dann muss noch das Interesse der Öffentlichkeit mit dem Interesse der betreffenden Person gegeneinander abgewogen werden, was grundsätzlich nie stattfand. Sondern man faselte angstgesteuert von schrecklicher Pandemie, der alles unterzuordnen sei.
Es ist nicht so, dass jede Regelung nach den Buchstaben eines Gesetzes umgesetzt werden darf. Sondern es ist immer auch eine Berücksichtigung von höherrangigem Recht, den Grund- und Menschenrechten und der allgemeinen Menschlichkeit vorzunehmen. All das wurde missachtet.
Alles in allem haben die Behörden in der Coronazeit völlig über das Ziel hinausgeschossen und gegen die Bürger millionenfache Rechtsverstöße begangen. Doch nicht nur gegen diese. Einige wenige Personen in den Verwaltungen wiesen früh auf diese Missstände hin und wurden dafür von den Personalabteilungen mit dienstrechtlichen Maßnahmen traktiert oder sogar aus den Behörden gejagt. Auch dort also Rechtsmissbrauch, Unmenschlichkeit und strafrechtliche Handlungen. Wenn der Pastor und ehemalige Nachrichtensprecher Peter Hahne fordert, „ich will Handschellen klicken hören“, dann muss man da in Zukunft besonders in den Verwaltungen schauen, wer sich rechtswidrig verhalten bzw. sogar Straftaten begangen hat.
In einigen Teilen der Welt hat man bereits erste Konsequenzen gezogen. Niederösterreich und Slowenien haben für die betroffenen Bürger faktisch eine Amnestie erklärt. Sie geben zu, nicht richtig gehandelt zu haben und erstatten u. a. alle eingenommenen Bußgelder zurück. Auch in manchen US-amerikanischen und kanadischen Bundesstaaten (South Dakota, Florida, Alberta) geht man in diese Richtung. Doch was geschieht in Deutschland?
In Deutschland versucht man die Dinge totzuschweigen, spricht über diese Behördenverbrechen nicht und meint, so davon zu kommen. Dies darf auf keinen Fall so weitergehen. Die Verantwortlichen sind zur Rechenschaft zu ziehen. Und zum Glück verjähren u. a. Straftaten ja erst nach 20 Jahren. Noch viel Zeit, in der die Täter bibbern können.
Und auch die übrigen Verantwortlichen haben Konsequenzen zu tragen; sie dürfen nicht bessergestellt sein als die, die auf die Missstände hingewiesen haben. Wer daher in Führungsfunktion gegen Grundrechte verstoßen hat, Mitarbeiter in der Coronazeit zu “Impfungen”, Coronatests, Maskentragen oder ähnlichen Schikanen gedrängt hat oder dies versucht hat, muss in Behörden seine Führungsposition verlieren, es sei denn, er bereut die Fehlerhaftigkeit seiner Handlungen und erstattet die daraus entstandenen finanziellen, beruflichen, gesundheitlichen und psychischen Schäden seiner Mitarbeiter und der Bürger vollumfänglich.
Angehörige von Behörden, die sich dem Coronawahn widersetzt haben und dadurch ihr Dienstverhältnis verloren oder Beförderungen nicht erhalten haben, haben ihre Charakterfestigkeit und ihren Einsatz für Menschlichkeit und Grundrechte bewiesen. Sie sollten neben einer vollumfänglichen Rehabilitierung zukünftig Führungspositionen in ihren Behörden einnehmen. So kann eine Wiederholung von Rechtsbrüchen solchen Umfangs zukünftig wohl am besten vorgebeugt werden.
Der erste Schritt ist es nun, in den Behörden Aufklärungsteams aus den sich während der Coronazeit widersetzenden Mitarbeitern zu bilden. Sie sollen ermitteln, welcher Mitarbeiter sich inwieweit und in welchem Ausmaß schuldig gemacht hat. Das ist eine große Aufgabe, aber am Ende wird keine Verwaltung darum herumkommen. Mit einer solchen Aufarbeitung kann das Vertrauen der Bürger und das Ansehen der Behörden wieder zurückgewonnen werden.