Ein interessanter Schriftwechsel mit dem Gesundheitsministerium

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Gesundheitspolitik
                                                                                                    Ansprechpartner: Jochen König              presse.bielefeld@diebasis.nrw

Liebe Basistas, 
Dass es in vielen Bereichen hapert, und dass unsere konstruktive Mitarbeit dringend benötigt wird, pfeifen die Spatzen von den Dächern. Nachfolgend ein Auszug aus dem Erlebnisbericht eines Krankenpflegers und Mitgliedes unserer Partei , den ich mit seiner Erlaubnis an den Bundesgesundheitsminister gesendet habe. Daraus entstand der nachfolgende Briefwechsel:

Sehr geehrter Herr Minister,

den folgenden Auszug aus dem Bericht eines Bekannten übersende ich Ihnen, da ich die darin geschilderte Problematik als symptomatisch und keinesfalls als Einzelfall betrachte, denn allein in meinem Bekanntenkreis gibt es mehrere vergleichbare Fälle:

Heute Morgen, 6:00 Uhr Schichtbeginn. Auf dem Dienstplan stehen 1× Aushilfe, 1x Schülerin und ich. Aushilfe und Schülerin krank. Ich allein mit 36 Patienten und damit vollbelegter Station, Durchschnittsalter 80 Jahre. Die Hälfte Pflegefälle. Eine MFA (medizinische Fachangestellte)kommt zum Helfen, die sich hier nicht auskennt. Nach der Übergabe frage ich mich allen Ernstes, bin ich hier noch richtig? Was tue ich hier eigentlich noch? Nach den ersten 4 stressigen Stunden kommen die nächsten Anrufe, weitere Krankmeldungen bzw. Ausfälle kommen dazu. Mittlerweile sind es 7 Mitarbeiter. Keine Chance, das alles zu kompensieren. Keiner mehr da zum Einspringen. Die Bereichsleitung ist sprach und machtlos…

Dazu nur eine Frage: Woher sollen die Gelder kommen, mit denen erträgliche Arbeitsbedingungen und eine faire Bezahlung ermöglicht werden, wenn infolge der Übernahme von Krankenhäusern, Praxen und Pflegediensten durch (europäische) Aktiengesellschaften nicht nur die Betriebskosten dieser Einrichtungen, sondern gleichzeitig die

  • Schuldendienste der Investoren,
  • die Befriedigung der Aktionäre und
  • die Managements der Investorgesellschaften

bezahlt werden müssen?

Freundliche Grüße

Jochen König

Antwort:

Sehr geehrter Herr König,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. März 2023 sowie Ihre Hinweise und Anregungen.

Mit zahlreichen Maßnahmen hat die Bundesregierung auf die schwierige Situation der professionell Pflegenden und deren Arbeitsbedingungen im Krankenhaus reagiert. Der Handlungsbedarf wurde vor allem durch den in früheren Jahren (in etwa zwischen 1995 bis 2005) erfolgten Abbau von Pflegestellen ausgelöst. Gleichzeitig hat die Belastung des Pflegepersonals durch medizinische und technische Entwicklungen, Arbeitsverdichtung, Veränderungen des morbiditätsbedingten Versorgungsbedarfs sowie steigender Versorgungsintensität der Patientinnen und Patienten zugenommen. Damit die professionell Pflegenden ihre wichtige Aufgabe auch in der Zukunft erfüllen können, sind Verbesserungen geboten. 

Zur Entlastung des Pflegepersonals und damit zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Krankenhaus ist in der vergangenen Legislaturperiode im Rahmen des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) ein stufenweise ansteigendes Pflegestellen-Förderprogramm eingerichtet worden, das bis zum 31. Dezember 2018 über drei Jahre Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 660 Mio. Euro zur Verfügung stellte. Zur nachhaltigen Stärkung der unmittelbaren pflegerischen Patientenversorgung am Bett wurde das Pflegestellen-Förderprogramm mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) im Jahr 2019 bedarfsgerecht weiterentwickelt und ausgebaut. 

Seit dem 1. Januar 2020 werden die Pflegepersonalkosten unabhängig von Fallpauschalen vergütet und über ein sogenanntes Pflegebudget finanziert. Das Pflegebudget wird zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern vor Ort vereinbart und berücksichtigt den krankenhausindividuellen Pflegepersonalbedarf und die krankenhausindividuellen Pflegepersonalkosten für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen. Im Rahmen des Pflegebudgets werden auch pflegeentlastende Maßnahmen durch die Kostenträger finanziert, z. B. wenn Krankenhäuser zur Verbesserung des Betriebsablaufs Aufgaben wie die Essensausgabe oder den Wäschedienst vom Pflegepersonal auf andere Personalgruppen übertragen. Bei Abweichungen zwischen den im Pflegebudget vereinbarten und den tatsächlichen Pflegepersonalkosten sind diese über das Budget des Folgejahres vollständig auszugleichen. Um etwaige finanzielle Einbußen der Krankenhäuser bei der Umstellung auf das Pflegebudget abzufedern, wurden zudem mögliche Budgetverluste für die Krankenhäuser im Jahr 2020 auf zwei Prozent und im Jahr 2021 auf vier Prozent begrenzt.

Die Tarifsteigerungen für Pflegekräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen werden seit der Einführung des Pflegebudgets im Jahr 2020 vollständig krankenhausindividuell von den Kostenträgern finanziert.

Die erforderlichen Aufwendungen für Maßnahmen, die Krankenhäuser zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf ergreifen, können diese für einen Zeitraum von sechs Jahren hälftig aus Mitteln der Kostenträger decken.

Seit dem Jahr 2018 können Krankenhäuser für einen bestehenden erhöhten Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patientinnen und Patienten eine zusätzliche Vergütung von den Kostenträgern erhalten. Allerdings gelingt dies häufig mangels einer validen Datengrundlage nicht. Damit die Krankenhäuser die zusätzliche Vergütung zukünftig auf einer gesicherten Basis abrechnen können, werden die Krankenkassen mit dem PpSG verpflichtet, den Krankenhäusern die hierfür erforderlichen Informationen zur Pflegebedürftigkeit der bei ihnen versicherten Patientinnen und Patienten mitzuteilen.

Zudem wurde der Einsatz von Pflegekräften und anderen Beschäftigten in Krankenhäusern, die durch die Versorgung von mit dem Coronavirus infizierten Patientinnen und Patienten besonders belastet waren, finanziell anerkannt. Krankenhäusern, die im Verhältnis zu ihrer Bettenzahl besonders viele mit dem Coronavirus infizierte Patientinnen und Patienten zu versorgen hatten, wurden in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 550 Millionen Euro für Prämienzahlungen zur Verfügung gestellt. Dabei hatten die Krankenhäuser selbst die Entscheidung über die begünstigten Beschäftigten und über die individuelle Prämienhöhe zu treffen. Im Koalitionsvertrag für die Jahre 2021 – 2025 ist vorgesehen, aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie erneut Mittel für Prämienzahlungen an Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bereitzustellen.

All dies macht deutlich, dass die Bundesregierung intensiv an Verbesserungen für die Situation der Pflegekräfte im Krankenhaus arbeitet und im Wege der Gesetzgebung einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung des Pflegepersonals leistet. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass die Personalausstattung letztlich in der Verantwortung der Krankenhausträger liegt. Im Rahmen ihrer Organisationshoheit obliegt es den Krankenhausträgern, eine dem Versorgungsauftrag angemessene Personalausstattung sicherzustellen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Hinsichtlich Ihrer Bemerkung zu Investoren im Gesundheitswesen verweisen wir auf ein Interview von Bundesminister Prof. Dr. Karl Lauterbach:           https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/interviews/krankenhausreform-diezeit-14-12-22.html.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bürgerservice         

Diesen Antwortbrief habe ich nicht verstanden. Wenn so viel getan wurde, warum kommt dann beim Pflegepersonal außer Arbeitsverdichtung nichts an? Also habe ich noch einmal etwas deutlicher nachgefragt.    

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst danke ich Ihnen für Ihre ausführliche Antwort. Leider muss ich feststellen, dass die aktuelle Pflegesituation dennoch als miserabel zu bezeichnen ist. Offensichtlich sind Ihre Maßnahmen am eigentlichen Problem vorbei gegangen. Dazu Vorschläge:

  1. Wesentlich bessere Verdienstmöglichkeiten
    2. Schaffung von Reservekapazitäten
    3. Entlastung von patientenfernen Tätigkeiten.

Krankheit darf nicht länger als Geschäftsmodell gesehen werden.

Freundliche Grüße

Jochen König

Auf diesen Brief wurde leider nicht mehr geantwortet!