Regelwerk: „Spielregeln“ für ein neues Miteinander in Bielefeld

GW-012100-4

Regelwerk: „Spielregeln“ für ein neues Miteinander | Bielefeld

Zu schön, um wahr zu sein? Der Basisdemokrat sollte jubeln. Das ist es doch, was wir wollen, oder?

Jeder, der sich für Lokalpolitik interessiert, sollte den Link der Seite einmal anklicken und gründlich lesen. Die Befragung ist mittlerweile abgeschlossen. Die einzelnen Fragen können nicht mehr eingesehen werden. https://www.bielefeld.de/regelwerk

„Egal, ob es beispielsweise darum geht, den Bielefelder altstadt.raum neu zu denken oder den Rahmen für die Gestaltung des Rosengartens an der Rudolf-Oetker-Halle festzulegen: Wenn es um die Zukunft ihrer Stadt geht, werden die Bielefelder*innen im Rahmen von Öffentlichkeitsbeteiligung zunehmend direkt angesprochen. Denn es sind die Bielefelder*innen, die die besten Expert*innen ihrer eigenen Stadt sind. Viele Menschen wünschen sich auch mehr Beteiligungs- und Mitsprachemöglichkeiten. Aber wie können diese Prozesse aussehen? Wie kann dieses neue Miteinander von Stadtgesellschaft, Verwaltung und Politik funktionieren? Welche verlässlichen „Spielregeln“ sollten vereinbart werden?“

So lautet der einleitende Text der entsprechenden Internetpräsentation. Während der Präsentation des Programms in der Oetkerhalle zeigte sich noch erheblicher Planungsbedarf.

Die folgenden Fragen müssen mit Sicherheit erörtert werden:

  • Was unterscheidet Öffentlichkeitsbeteiligung von Bürgerbeteiligung?
  • Wie ist es mit Mitbestimmung?
  • Was ist Stadtgesellschaft?
  • Soll hier eine neue Verwaltungsstruktur eingeführt werden?
  • Auf welchen Gesetze oder Verordnungen beruht das Ganze? Welchen rechtlichen Charakter hat das?
  • Zitat: „Transparenz bedeutet in diesem Fall eine Bereitstellung von Informationen, die benötigt werden, um die Vorhaben und Beteiligungsprozesse nachvollziehen zu können.“ Was soll mir das sagen? Warum keine Bürgerbefragungen in den betroffenen Gebieten oder Stadtteilen?
  • Zitat: „Ergebnisse aus der Beteiligung werden zügig an die Politik weitergegeben.“ Die Politik und die Verwaltung sollen doch jeweils zu 1/3 in dem begleitenden Gremium teilhaben und dann entscheiden was an die Politik weitergegeben werden soll?
  • Zitat: „Bei der Durchführung von Beteiligungsverfahren sorgt die durchführende Stelle dafür, dass geeignete Maßnahmen zur Evaluation eingesetzt werden.“ Was sind geeignete Maßnahmen zur Evaluation von Beteiligungsverfahren?
  • Der Verfasser hat sich ein paar Seiten ausgedruckt um den verwirrenden Text mehrfach lesen zu können und festgestellt, dass das Ganze mit „Beteiligung NRW“ und „Stadt Bielefeld“ betitelt ist. Was bedeutet das oder was steht dahinter?
  • Was ist frühzeitige Information?
  • Welche Projekte werden behandelt?
  • Wann erfährt man etwas über eine realistische Kostenstruktur. Das ist entscheidend, weil die Kosten vieler Bielefelder Projekte aus dem Ruder laufen?

Braucht ein Miteinander in Bielefeld wirklich ein Regelwerk? Sicherlich ist es bedauernswert, dass so viele Menschen Politikverdrossen sind, die Wahlbeteiligungen machen es deutlich, zu  wenig Menschen beteiligen sich an der Gestaltung unserer Stadt. Die Frage kann doch nicht sein die Menschen in ein weiteres Regelwerk zu drängen, sondern für die Menschen attraktive Gelegenheiten bereitzustellen sich zu beteiligen. Das nennt man auch Mitbestimmung und wird im Allgemeinen, z.B. wie in der Schweiz, als Volksabstimmung bezeichnet. Genau dafür steht unsere Partei dieBasis.